Erste Hilfe für Opfer von Straftaten

Gerechtigkeit Fresko von Raffael im VatikanWurden Sie Opfer einer Straftat und suchen unverbindlich Rat oder anwaltliche Vertretung?

Ich berate sie gern umfassend über Ihre Rechte als Opfer. Gemeinsam überlegen wir, welches Vorgehen für sie am besten ist. Wir beschließen zusammen, ob eine Strafanzeige erstattet wird, Sie sich einem Strafverfahren als Nebenkläger/in anschließen, ein Kontaktverbot zu beantragen ist und auch, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld verfolgen und sozialrechtliche Entschädigungsansprüche geltend machen. Die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ihre Begleitung durch eventuell mehrere Instanzen haben für mich oberste Priorität.

In vielen Fällen kann ich Ihnen auf Antrag bereits im Ermittlungsverfahren als Rechtsanwältin beigeordnet werden. Darüber hinaus können Sie sich zu jeder Zeit auch dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger/in anschließen. Ich habe Ihr persönliches Interesse im Vor-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie gegebenenfalls auch im Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision) im Blick. Als Ihre anwaltliche Vertreterin habe ich weitreichende Rechte in sämtlichen Verfahrensstadien, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Ich erhalte Akteneinsicht und kann den Strafprozess durch eigene Beweisanträge, wie die Benennung von weiteren Zeugen oder auch eigene Fragestellungen beeinflussen. Auch einen eigenen Schlussvortrag kann ich zum Ende der Gerichtsverhandlung halten und auf ein Strafmaß plädieren. Das Ziel ist, einen für Sie erträglichen Verlauf und zufriedenstellenden Ausgang des Strafverfahrens zu erreichen, damit Sie in rechtlicher Hinsicht mit dem Tatgeschehen und seinen Folgen abschließen können.

Die Nebenklage kommt insbesondere in Betracht bei:

  • Sexualstraftaten
  • Tötungsdelikten
  • Körperverletzungen z. B. durch häusliche Gewalt
  • Menschenhandel und Freiheitsberaubung
  • Verstößen gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Nachstellungen (Stalking).

Bei der Wahrung Ihrer Opferschutzrechte im Strafverfahren werde ich mit Ihnen auch die Möglichkeit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen im sogenannten Adhäsionsverfahren erörtern und entscheiden. Zudem berate und vertrete ich Sie gern bei der Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Was kostet die anwaltliche Beratung und Vertretung?

Der Gesetzgeber hat in vielen Fällen dafür gesorgt, dass Sie als Opfer einer Straftat nicht auch noch mit Rechtsanwaltskosten belastet werden. In geeigneten Fällen beantrage ich meine notwendige Beiordnung als Opferanwältin für Sie, so dass die Staatskasse meine Anwaltskosten übernehmen muss. Sofern die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen sollten, beantrage ich für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wenn Sie sich keinen Rechtsbeistand leisten können. Für eine anwaltliche Beratung besteht außerdem auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe.